21.01.2012 22:36:03
Frank Geyer

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Der ein oder andere Besucher dieses Blog's hat vielleicht den Artikel Erhebliche arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen bereits gelesen .
Im wesentlichen ist der Artikel damit zusammen zu fassen, dass eine „Erhebliche arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen“ vorliegt, wenn Arbeitnehmer 10 % ihrer Arbeitszeit für private Dinge verwendet (Rauchen, Internet, Handy, …) oder sie sich in einem Zeitraum von 2 Wochen, an mindestens 2 Tagen, jeweils mindestens 1 ½ Stunden privaten Dingen widmen. Bei einem achtstündigen Arbeitstag bedeutet es das sich jeder Arbeitnehmer 48 Minuten privaten Dingen widmen darf, ohne seine arbeitsvertragliche Pflicht zu verletzen.

BVMW-Präsident Mario Ohoven fordert daher das das Rauchen lediglich in den Mittagspausen erlaubt sein sollte. Für seine Begründung summiert er drei fünfminütige Raucherpausen je Arbeitstag auf ein ganzes Jahr, heraus kommt ein Verlust von circa 2.000 Euro für den Arbeitgeber. Wenn man dieser Rechnung Glauben schenken darf verursachen Mitarbeiter, welche die 48 Minuten voll ausnutzen jährlich einen Verlust in Höhe von 6.000 Euro. Angesichts dieser Zahlen versteht man das nichtrauchende Arbeitnehmer gegenüber ihren rauchenden Arbeitskollegen benachteiligt werden.

Viele Unternehmen sehen darin jedoch kein Problem, weil die kurzen Raucherpausen den Arbeitnehmern helfen sich kurzzeitig von der Aufgabe zu distanzieren und mit neuer Energie die Erledigung dieser zu verfolgen.

Andere Unternehmen möchten die Benachteiligung der Nichtraucher umgehen indem Arbeitszeiten Minutengenau erfasst werden. So hat jeder Mitarbeiter unabhängig davon ob Raucher oder nicht, die Möglichkeit sein Arbeitspensum zu erreichen.

In Unternehmen in denen es (noch)keine minutengenaue Arbeitszeiterfassung gibt ist es wichtig abzuwägen ob die Mitarbeiter übertrieben oft und lange zum Glimmstängel greifen. Jedoch werden häufig positive Erfahrungen gesammelt, denn meistens verzichten Raucher auf ihre Zigarette wenn es die Situation nicht zulässt weil wiedermal "viel los ist".

 

(Quelle: www.weser-kurier.de)


  regelung | Gesetz | Pause | Stempel | Pflicht | arbeitsvertragliche | arbeitsvertraglich | rauchen | Rauch | Stundenzettel | Zeiterfassung | Arbeitszeit
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02.12.2010 10:09:30
Frank Geyer

Am 01. Dezember begann der meteorologische Winter, fast in ganz Deutschland kann man heute wieder mit 20 Zentimeter Neuschnee rechnen. Nicht nur auf den Fußgängerwegen kommt alles langsamer voran, auch auf den Straßen Stauen Sich besonders im Berufsverkehr zahlreiche Autos, wodurch viele Arbeitnehmer von der Arbeit abgehalten werden.

Doch was passiert eigentlich mit der verstrichenen Arbeitszeit?
Dieser Frage ist die Thüringische Landeszeitung nachgegangen, in einem Interview mit der Fachanwältin für Arbeitsrecht, Susanne Kermantschi.

Zur Arbeitszeit zählt nur die Zeit die man tatsächlich am Arbeitsplatz verbringt, also wenn man durch einen Stau zum Beispiel eine Stunde zu spät kommt muss man als Arbeitnehmer diese Stunde nacharbeiten, wenn man keine Kürzung im Entgelt bekommen möchte. Einige Arbeitgeber treffen zu diesen Thema Urlaubsregelungen, andere Arbeitgeber sind so verständnisvoll das für sie eine Lohnkürzung nicht in Frage kommt, das ist natürlich von der Einstellung des Arbeitgebers abhängig.001

Wenn die Verspätung vorhersehbar war weil Beispielsweise der Wetterbericht schon einen Tag davor Schneefall angesagt hat, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit sich darauf vorzubereiten. Sollte er sich trotzdem verspäten zählen zu den möglichen Folgen Lohnkürzung und Abmahnung.Denn der Arbeitnehmer ist generell für sein pünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz selbst verantwortlich.

Ausnahmen gibt es da bei unvorhersehbaren Bedingungen, das können nicht für diesen Bereich vorhergesagte Naturereignisse sein, oder Stau nach einem Unfall, wodurch der Arbeitnehmer das Zuspätkommen nicht beeinflussen kann.

Verliert das Unternehmen einen Auftrag weil ein Arbeitnehmer zu spät bei dem Kunden erscheint hat der Arbeitnehmer für den Schaden nur zu haften wenn er vorsätzlich zu spät gekommen ist oder grob fahrlässig den Termin versäumt hat. Das muss der Arbeitgeber auch selbstverständlich belegen.

Im Grunde kommt es aber trotzdem immer auf die Situation, den Ort, den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber an wodurch generelle Regelungen kaum realisierbar sind.


  Arbeitszeit | Schnee | Verspätung | Stau | Nacharbeiten | Folgen | Sanktionen | Zeiterfassung
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11.11.2010 13:53:53
Frank Geyer

Um Auseinandersetzungen dieser Art zu vermeiden sollten nicht nur die Arbeitszeiten , sondern auch die Reisetätigkeiten , im Arbeitsvertrag klar definiert werden.

Hat der Mitarbeiter auf der Dienstfahrt die Möglichkeit zu schlafen oder sich auszuruhen ist die Reisezeit nicht als Arbeitszeit zu entlohnen.

Arbeitet ein Mitarbeiter in verschiedenen Orten stellt die Fahrt ebenfalls eine Arbeitsleistung dar und ist als solche zu vergüten.

Eine einheitliche Rechtsprechung zu dieser Problematik gibt es jedoch nicht , es gibt auch keine Gesetzlichen Bestimmungen dazu.

(Quelle: www.zeit.de )


  Gesetz | Recht | Arbeit | fahren | Reisen | Springer | Arbeitnehmer | Arbeitgeber | Zeiterfassung | Reisekosten | Reisezeit | Arbeitszeit | Dienstreise | Dienstfahrt
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29.09.2010 11:47:53
Frank Geyer

Das BAG hat entschieden, dass eine „Erhebliche arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen“ vorliegt, wenn Arbeitnehmer …

  • … 10 % ihrer Arbeitszeit für private Dinge verwendet (Rauchen, Internet, Zeitschriften, …)
  • … sich in einem Zeitraum von 2 Wochen, an mindestens 2 Tagen, jeweils mindestens 1 ½ Stunden privaten Dingen widmen.

In einer vor dem Landesgericht Rheinland-Pfalz verhandelten Angelegenheit wurde die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers, welcher pro Tag mehr als 2 Stunden seiner Arbeitszeit damit verbracht hat zu rauchen, unwirksam.

Das Landesgericht begründete diese Entscheidung damit das
Die lange Betriebszugehörigkeit und das Lebensalter des Klägers, das seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich beschneidet, rechtfertigen es zwar nicht, dass er seine Arbeitspflicht vernachlässigt und während der bezahlten Arbeitszeit in erheblichem Umfang zusätzliche Pausen einlegt, jedoch begründen sie ein erhebliches Bestandsschutzinteresse.“

(Quelle: Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog)


  
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16.08.2010 09:55:10
Frank Geyer

Die meisten Arbeitnehmer vermuten oft strenge Kontrollen und Überwachung hinter einer gründlichen Zeiterfassung. Dies ist nicht verwunderlich, ein gutes Programm zur Zeiterfassung erfasst nichtmehr nur Arbeitsbeginn und Arbeitsende, Zeiterfassungssysteme sind schon lange in der Lage praktisch jede relevante Tätigkeit zu erfassen, planen und auszuwerten. Umso umfassender das Programm zur Zeiterfassung ist desto weniger Kosten fallen in den Unternehmen an für Verwaltungskosten der einzelnen Mitarbeiter und umso mehr fühlen sich Mitarbeiter ausspioniert und beobachtet, was letztendlich trotzdem dazu führt das diese effektiver arbeiten. Diese effektivere Nutzung der Arbeitszeit steigert die Umsätze des Unternehmens. Darum ist eine gute Zeiterfassung in jedem Unternehmen von großer Bedeutung. In vielen Unternehmen werden die Arbeitszeiten per Hand erfasst, eine extra dafür entwickelte Software erleichtert und beschleunigt diese Tätigkeit um ein vielfaches. Es können nun mal nur effektivere Leistungen erzielt werden, wenn die Arbeitszeit optimal genutzt wird, das gilt für die Produktion wie auch für die Buchhaltung.

 

Quelle:
rss-nachrichten.de - Zeiterfassung Software sorgt für die korrekte Abrechnung
rss-nachrichten.de - Zeiterfassung - Mitarbeiter im Unternehmen effektiv einsetzen

 

 


  Programm | Stempel | Zeit | Kostgenerstellung | BDE | Zeiterfassung | Überwachung | Mitarbeiter Kontrolle
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16.06.2010 10:10:54
Falk Hartmann

IKOffice Software für effiziente Projektplanung und -steuerung

Oldenburg, 20. Januar 2010 – Um den eigenen Werkzeugbau effizient zu steuern, entschied sich die Riel GmbH, Hersteller von Kunststoffspritzgussteilen, für die Planungssoftware von IKOffice. Dank kurzer Einführungszeit und großem Informationsgewinn sollen die Erwartungen schon jetzt „übertroffen“ worden sein.

Seit 1967 konstruiert, plant und verarbeitet die Riel GmbH & Co. KG., mit Sitz in Oberderdingen im Kraichgau, Spritzgusswerkzeuge und Kunststoffteile aus duro- und thermoplastischen Kunststoffen. Der Hersteller beliefert Kunden in den Bereichen Elektrotechnik, Mess- und Regeltechnik, Medizintechnik, im Automobilbereich sowie im Maschinen-, Geräte- und Apparatebau. Um effizienter arbeiten zu können, Kosten zu sparen und Produkte termingerecht auszuliefern, entschied sich der Geschäftsführer, Markus Riel, nach eigenen Angaben für das Planungsmodul der Software MoldManager von IKOffice. Das Planungsmodul integrierte Riel in sein bestehendes ERP-Umfeld, um die speziellen Belange des Werkzeugbaus berücksichtigen zu können.

Für Unternehmen mit projektbasierten Aufgaben ist das Planungsmodul das ideale System, heißt es. Die einfach zu bedienende Software ermögliche anhand von Planungstafeln die Produktion bis ins Detail zu planen. Ereignisse wie Urlaub, Krankheit und plötzliche Kapazitätsminderungen werden übersichtlich präsentiert. Durch ein einfaches Farbschema sollen sich Engpässe aufspüren und mögliche Auswirkungen auf die Gesamtplanung abschätzen lassen. Der Anbieter hat dieses Planungs- und Steuerungsinstrument in seine ERP-Komplettlösung IKOffice MoldManager integriert. Es sei aber auch in eine bestehende Software-Landschaft integrierbar.

Markus Riels Erwartungen an die transparente Planung durch die neue Software wurden „übertroffen“, resümiert er seine Erfahrungen. „Die Kapazitätsplanung ist jetzt einfach zu handhaben.“ Im Unternehmen amortisiere sich die Investition innerhalb weniger Monate. Auch über eine Weiterentwicklung der neuen Lösung hat sich Riel schon Gedanken gemacht: „Vorstellbar ist etwa, die externe Beschaffung terminlich zu überwachen.“ Und weiterempfehlen könne er die Software auch: „Mit ihr kann jede Art von Industrie- und Einzelfertigung unterstützt werden. Vor allem für Ressourcen- und Kapazitätsplanungen in der projektorientierten Fertigung erscheint mir das Planungsmodul ideal.“


  ERP | Software | Ressourcenplanung | Personal | Dokumentenmanagement | Zeiterfassung | IKOffice | BDE
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01.06.2010 16:00:34
Falk Hartmann

Laut dem Oberlandesgericht Oldenburg müssen Gemeinden Unfallopfern Schmerzensgeld zahlen, wenn diese auf einem ungestreuten Radweg stürzen und sich dabei verletzen. (6 U 30/10)

Doch nicht immer liegt ein schuldhaftes Verhalten der Gemeinde vor. Um dies zu klären, unterstützen digitale Erfassungssysteme die Aufzeichnung der Räumtätigkeiten. Hier können verschiedene Methoden eingesetzt werden. Einfache Erfassung über Eingabe in ein mobiles Terminal bis hin zu bequemen GPS Erfassung zur lückenlosen Aufzeichnung. Das klingt nach einem hohen Kostenaufwand. Mittlerweile wird die Technik jedoch immer erschwinglicher und ist günstiger als die Schadensersatzforderung.


  Winterdienst | Gemeinde
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31.05.2010 08:16:48
Frank Geyer

Das Unternehmen „Rossmann“, eine der führenden Drogerie Markt Ketten,
hat im März diesen Jahres eine Software zur elektronischen Personaleinsatzplanung eingeführt.
In ca. 1.500 Filialen des Unternehmens kommt diese Software zum Einsatz.

Der Geschäftsführer Dirk Rossmann strebte eine Entlastung seiner Verkaufsstellenverwalter an. Besonders bei der Monatsvorplanung und den Arbeitszeitennachweisen erhofft man sich Einsparungen bei den Ressourcen.

Quelle: www.presseanzeiger.de


  Software | Zeit | Personal | Drogeriemarkt | Rossmann | Zeiterfassung | BDE
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12.05.2010 10:51:48
Falk Hartmann

Oftmals wird Personal mit Aufgaben gebunden, welches notwendiges Übel ist, dem Unternehmen aber nur Aufwand und Kosten beschert. Besonders in kleinen und mittelständigen Unternehmen ist es Gang und Gäbe, dass von dem Personal nachträglich alle auf Papier erfassten Stunden in das System eingetragen werden müssen. Nun dauert das Schreiben der Stundenzettel seine Zeit was dem Arbeiter zeitlich behindert und dann müssen diese Informationen noch einmal in den PC eingepflegt werden. Häufig in einer Tabelle in Excel. Dabei werden dann Arbeitsbeginn und Ende eingetragen, dann werden die entsprechenden Zeiten dem Auftrag zugeordnet und im Anschluss eine Summe erzeugt welche die Arbeitszeit darstellt. Da gehen auch bei zügigem arbeiten schon mal 5 Minuten pro Stundenzettel drauf. Das summiert sich selbst bei einem 5-Mann Unternehmen schnell auf einen ganzen Arbeitstag pro Monat; nur für das Bearbeiten der Stundenzettel.
Gerade kleine Unternehmen haben nicht die Kapazitäten um Personal so binden zu können. Vielmehr sollten die Mitarbeiten in ihren eigentlichen Aufgabengebieten arbeiten um nicht solch vermeidbare Kosten zu erzeugen.


  Stundenzettel | Zeiterfassung | Ressourcenplanung
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10.05.2010 10:17:54
Falk Hartmann

Um einen umfassenden Einblick in sein Unternehmen zu erhalten reicht es nicht, nur die Bilanzen zu beurteilen. Vielmehr müssen die Tätigkeiten im Inneren des Unternehmens betrachtet werden. Dabei hilft eine Zeiterfassung. Dies kann auf mehreren Wegen passieren. Von einfacher Registrierung über Barcode bis hin zur automatischen Maschinenzeiterfassung. Doch wie kann dabei Zeit gespart werden?

Nehmen wir das Beispiel einer Produktionsfirma für Fenster. Hier werden pro Tag etwa 10 Fenster hergestellt. Diese Produktion ist in 15 Arbeitspaketen aufgeteilt. Nun kann man sich daneben stellen und jeden Schritt beobachten oder dies durch ein Erfassungssystem aufnehmen lassen. Nach einer Woche kontrolliert man dann die Protokolle und stellt fest, dass Produktionsschritt 3, 5, 8 und 12 verhältnismäßig viel Zeit brauch. Diese Schritte lassen sich nun durch verschiedene Maßnahmen optimieren. Dadurch erhalten wir eine Zeiteinsparung von 5 Minuten pro Fenster. Diese 5 Minuten bewirkt, dass die Firma ihre Produktion um 1 Fenster pro Tag steigern kann. Sie können sich jetzt schnell ausrechnen, welche Steigerung das für die Wochen- und Monatsproduktion bedeutet.

Diesen Beispiel lässt sich auf jede Branche beliebig anwenden. Effiziente Zeiterfassung zeigt einem Unternehmen wie gut das „Getriebe in Inneren“ funktioniert.


  Zeiterfassung | sparen | Zeit
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